, Buchs Enrico

Rüge an der Gemeindeversammlung, Juni 2023

Am 14.06. wurde die Versammlungsleitung durch Enrico Buchs gerügt und zwar wegen eines Verstosses gegen Art. 12 des Abstimmungs- und Wahlreglementes. Aufgrund von Rückfragen der Bevölkerung wird durch Enrico Buchs folgend Stellung bezogen:

Seit der Gemeindeversammlung vom 14.06.2023 sind mehrere Orpunderinnen und Orpunder auf Enrico Buchs zugegangen und haben eine Rückfrage bezüglich der getätigten Rüge gestellt. Um Klarheit über die Beweggründe und der zugrunde liegenden Reglemente zu schaffen, nimmt hiermit Enrico Buchs eine Stellung dazu:

Folgende Dokumente dienen für die Stellungnahme:
- https://www.orpund.ch/de/verwaltung/dokumente/reglemente/Reglement-ueber-Abstimmungen-und-Wahlen-aktuell-unterzeichn.pdf
- https://www.orpund.ch/de/aktuelles/meldungen/Protokoll-14.06.2023.pdf

Belege anhand des Protokolls:
- S12,13, 14: Gemeindepräsident Oliver Matti beschränkt die weitere Redezeit auf eine Minute (unterbricht Rolf Liechti, Walter Schmutz, Heinz Freivogel in seinem Votum der den Faden wieder aufnehmen muss)
- S18: Gemeindepräsident Oliver Matti beschränkt die Wortmeldungen der Bürger und Bürgerinnen "Noch eine Wortmeldung, dann kommen wir zur Abstimmung."

Bezugnehmend auf das Wahl- und Abstimmungsreglement ergeben sich folgende Punkte:
- Gemäss Art 10, kann die Gemeindeversammlung die Redezeit und die Anzahl Wortmeldungen beschränken.
- Gemäss Art 11_1, ist es jedem Bürger und jeder Bürgerin, auch den Gemeineräten und dem Gemeindepräsidenten möglich einen Ordnungsantrag zur "schliessung der Beratung" zu stellen
- Gemäss Art 12_1 und 12_2 kann die Beratung durch den Versammlungsleiter (Gemeindepräsident) Oliver Matti geschlossen werden, wenn keine Wortmeldung mehr verlangt wird oder auch die Gemeindeversammlung einem Ordnungsantrag stattgegeben hat

Fazit:
Das Fazit daraus ist, dass nicht der Gemeindepräsident bestimmt, wie oft und wie lange ein Bürger in der direkten Demokratie sprechen darf, sondern die Gemeindeversammlung als Ganzes. Wenn der Gemeindepräsident unliebsame Meinungen unterbinden möchte, hat er wie jeder andere Bürger das Recht, einen Ordnungsantrag zu stellen. Dieser wird gemäss Artikel 11_2 direkt zur Abstimmung gebracht, wodurch die Gemeindeversammlung ihr demokratisch legitimiertes Recht ausüben kann.

Schlusswort:
Zum Schluss hofft Enrico Buchs, dass bei künftigen Gemeindeversammlungen die Reglemente und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger respektiert und eingehalten werden. Er bedankt sich ausserdem bei dem gesamten Gemeinderat und dem Gemeindepräsidenten für ihre wertvollen Dienste zum Wohl der Orpunderinnen und Orpunder.